
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers Ihren Leihwagen. Ob das auch für Ihren Fall gilt, hängt an sechs Punkten. Gehen Sie sie der Reihe nach durch.
- Der Unfall war nicht Ihre Schuld
- Ihr Auto ist nicht mehr verkehrssicher oder muss in die Werkstatt
- Sie brauchen das Auto im Alltag und haben kein Ersatzfahrzeug
Die kurze Antwort
Ja, wenn diese folgenden sechs Punkte auf Sie zutreffen: Der Unfall war unverschuldet, Ihr Auto muss in die Werkstatt, Sie brauchen es im Alltag, Sie fahren mehr als 20 Kilometer am Tag oder benötigen das Auto beruflich, Sie haben kein zweites Auto zur Verfügung, und Sie haben noch kein Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen. Trifft ein Punkt nicht zu, sind Sie deshalb nicht raus. Oft gibt es dann Geld statt Auto.
Die sechs Punkte im Einzelnen
Die Punkte gelten unabhängig davon, ob Sie von einem Leihwagen, einem Mietwagen oder einem Ersatzwagen sprechen. Gemeint ist immer dasselbe: ein Fahrzeug für die Zeit, in der Ihr eigenes ausfällt.
Der Unfall war nicht Ihre Schuld
Den Leihwagen zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Einen Anspruch gegen diese Versicherung haben Sie nur, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Waren Sie es selbst, gibt es von dort nichts.
Bei einer Teilschuld wird geteilt: Die Gegenseite zahlt dann nur den Teil, der auf ihre eigene Haftungsquote entfällt. Der Rest bleibt bei Ihnen. Ist die Schuldfrage noch offen, müssen Sie nicht abwarten. Sie sollten nur vorher wissen, worauf Sie sich einlassen.
Ihr Auto ist nicht mehr verkehrssicher
Zwei Kratzer im Lack reichen nicht. Der Ersatzwagen ist dafür da, dass Sie mobil bleiben, während Ihr Auto nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht.
Fährt Ihr Auto nach dem Unfall noch sicher und Sie lassen es erst in drei Wochen reparieren, bekommen Sie für die Wartezeit keinen Leihwagen. Für die Tage in der Werkstatt dagegen schon.
Sie brauchen das Auto im Alltag
Ersetzt wird, was Sie tatsächlich benutzt haben. Wer sein Auto ohnehin nur alle zwei Wochen bewegt, hat nach dem Unfall wenig zu ersetzen.
Arbeitsweg, Kinder, Einkäufe, Arzttermine, Training: Das alles zählt. Ein Fahrtenbuch müssen Sie dafür nicht führen. Sie sollten aber sagen können, wofür Sie das Auto brauchen.
Sie fahren mehr als 20 Kilometer am Tag oder brauchen das Auto beruflich
Als Faustregel gelten rund 20 Kilometer pro Tag. Darunter halten Versicherungen einen Mietwagen oft für zu teuer im Verhältnis zum Nutzen und bieten stattdessen Geld an.
Die Regel hat eine Ausnahme. Wer beruflich jederzeit fahrbereit sein muss, bekommt den Leihwagen auch bei weniger Kilometern. Das betrifft zum Beispiel Hebammen, Feuerwehr, Pflegedienste und andere Bereitschaftsberufe.
Sie haben kein anderes Auto, das Sie nutzen können
Steht ein Zweitwagen in der Einfahrt, den Sie ohne Weiteres fahren können, erwartet die Versicherung, dass Sie ihn nehmen.
Anders liegt es, wenn das andere Auto jemandem in der Familie gehört, der es selbst täglich braucht. Sie müssten es dieser Person wegnehmen, und das verlangt niemand von Ihnen. Ihr Anspruch bleibt bestehen.
Sie haben noch kein Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen
Viele Versicherungen melden sich schnell und bieten selbst einen Mietwagen an, meist über einen eigenen Partner. Das klingt bequem und ist es manchmal auch.
Nehmen Sie an, ist Ihre Wahl getroffen. Einen anderen Wagen können Sie danach nicht mehr abrechnen. Passt das Angebot nicht, muss es abgelehnt werden, und zwar mit Begründung. Gehen Sie es deshalb vorher mit jemandem durch, der die Zahlen einordnen kann.
Was gilt, wenn ein Punkt bei Ihnen nicht zutrifft?
Dann fällt der Ersatzwagen weg, Ihr Schadenersatz aber nicht. Wer wenig fährt oder auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet, bekommt in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung: einen festen Betrag für jeden Tag ohne Auto. Bei Teilschuld zahlt die Gegenseite anteilig.
Auch als Unfallverursacher stehen Sie nicht ohne Auto da. Dann zahlen Sie den Mietwagen allerdings selbst oder über Ihre Kaskoversicherung.
Unsicher, ob die Punkte auf Ihren Fall zutreffen?
Schildern Sie uns, was passiert ist. Unsere Rechtsdienstleistungsgesellschaft sieht sich Ihren Fall an und sagt Ihnen, womit Sie rechnen können. Kommt ein Ersatzwagen für Sie infrage, organisieren wir ihn und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Leihwagen unverbindlich anfragenDie Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Alle sechs Punkte auf einen Blick

Infografik: fairforce.one, Stand Juli 2026
Weitere Fragen zum Mietwagen nach dem Unfall
Der Anspruch ist geklärt. Diese Fragen kommen meist als Nächstes.
- Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?Die Haftpflichtversicherung des Verursachers, direkt abgerechnet. Was passiert, wenn sie kürzt.
- Welcher Mietwagen steht mir nach einem Unfall zu?So groß wie Ihr eigenes Auto. Warum eine Klasse kleiner trotzdem oft die bessere Wahl ist.
- Wie lange steht mir der Leihwagen nach einem Unfall zu?Bei Reparatur bis zur Fertigstellung, bei Totalschaden meist zehn bis vierzehn Tage.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall: was lohnt sich mehr?Wer wenig fährt, fährt mit der Nutzungsausfallentschädigung häufig besser.
Redaktion Unfall-Mietwagen. Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 249 Abs. 2 BGB, Schadensersatz: Ersatz des erforderlichen Herstellungsaufwands
- § 115 Abs. 1 VVG, Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers
- § 254 Abs. 2 BGB, Schadenminderungspflicht des Geschädigten