
Wie lange steht mir der Leihwagen nach einem Unfall zu?
So lange, wie Ihr Auto ausfällt. Bei einer Reparatur ist das die Zeit in der Werkstatt, bei einem Totalschaden die Zeit, bis Sie ein Ersatzfahrzeug beschafft haben. Verzögerungen, die Sie nicht zu verantworten haben, verlängern den Anspruch.
- Reparatur: für die gesamte Standzeit in der Werkstatt
- Totalschaden: meist zehn bis vierzehn Tage
- Wartezeit auf das Gutachten zählt mit
Die kurze Antwort
So lange Ihr Auto unfallbedingt ausfällt. Wird repariert, steht Ihnen der Leihwagen für die gesamte Zeit in der Werkstatt zu. Ist Ihr Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden, gilt der Anspruch, bis Sie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beschafft haben, in der Regel etwa zehn bis vierzehn Tage. Die Zeit, in der noch auf das Gutachten gewartet wird, zählt mit. Verzögerungen, die Sie nicht zu verantworten haben, etwa fehlende Ersatzteile, verlängern den Anspruch.
So lange steht Ihnen der Wagen zu
Die Fristen gelten unabhängig davon, ob Sie von einem Leihwagen, einem Mietwagen oder einem Ersatzwagen sprechen.
Bei Reparatur: die Zeit in der Werkstatt
Steht Ihr Auto drei Tage in der Werkstatt, haben Sie für drei Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen. Maßgeblich ist die tatsächliche Standzeit, nicht die im Gutachten geschätzte Dauer.
Heben Sie die Reparaturrechnung und den Abholtermin auf. Ohne Nachweis der Standzeit kürzen Versicherungen regelmäßig auf die geschätzte Dauer.
Bei Totalschaden: bis Sie ein Auto haben
Lohnt sich die Reparatur nicht mehr, läuft der Anspruch, bis Sie ein gleichwertiges Fahrzeug beschafft haben. Üblich sind etwa zehn bis vierzehn Tage.
Ein neues Fahrzeug meint dabei nicht zwingend einen Neuwagen, ein Gebrauchter genügt. Wichtig ist, dass Sie sich erkennbar und zügig darum kümmern.
Die Wartezeit auf das Gutachten zählt mit
Bevor repariert wird, muss der Schaden festgestellt sein. Diese Zeit gehört zur Ausfallzeit und geht nicht zu Ihren Lasten.
Dasselbe gilt für die Zeit, in der die gegnerische Versicherung ihre Haftung prüft. Sie müssen nicht warten, bis dort jemand entschieden hat, bevor Sie wieder mobil sind.
Verzögerungen, die nicht Ihre sind, verlängern
Fehlende Ersatzteile, eine ausgelastete Werkstatt, Feiertage: Was Sie nicht steuern können, geht üblicherweise zu Lasten der Gegenseite.
Anders liegt es, wenn die Verzögerung von Ihnen ausgeht, etwa weil Sie den Reparaturauftrag wochenlang nicht erteilen. Diese Zeit wird nicht ersetzt.
Was Sie dafür festhalten sollten
Notieren Sie, wann Ihr Auto in die Werkstatt kam und wann Sie es zurückbekommen haben. Bei einem Totalschaden halten Sie fest, wann Sie mit der Suche begonnen und wann Sie gekauft haben.
Das ist keine Formsache, sondern die Grundlage der Abrechnung. Genau an diesen Daten setzen Kürzungen an.
| Ihre Situation | So lange steht Ihnen der Ersatzwagen zu |
|---|---|
| Fahrzeug wird repariert | Für die gesamte Dauer der Reparatur |
| Wirtschaftlicher Totalschaden | Bis Sie ein Ersatzfahrzeug beschafft haben, meist 10 bis 14 Tage |
| Gutachten steht noch aus | Bis das Gutachten vorliegt, danach nach den Zeilen darüber |
| Verzögerung durch fehlende Ersatzteile | Verlängert den Anspruch, wenn Sie sie nicht zu verantworten haben |
| Verzögerung, die von Ihnen ausgeht | Verlängert den Anspruch nicht |
Allgemeine Orientierung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Gutachten und Reparaturverlauf ab.
Was gilt, wenn sich die Lieferung Ihres neuen Autos verzögert?
Dann kann sich der Zeitraum über die üblichen zehn bis vierzehn Tage hinaus verlängern, sofern die Verzögerung nicht von Ihnen ausgeht. Voraussetzung ist, dass Sie sich erkennbar und zügig um ein Ersatzfahrzeug bemüht haben.
Stimmen Sie sich in solchen Fällen vorher mit uns ab. Nachträglich lässt sich eine lange Mietdauer deutlich schwerer durchsetzen als vorher angekündigt.
Sie wissen nicht, wie lange Ihr Auto ausfällt?
Das ist am Anfang normal. Schildern Sie uns den Stand, dann klären wir die Dauer mit Werkstatt und Gutachter und sichern sie gegenüber der Versicherung ab.
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Die Dauer ist geklärt. Das kommt meist als Nächstes.
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Redaktion Unfall-Mietwagen. Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 249 Abs. 2 BGB, Schadensersatz: Ersatz des erforderlichen Herstellungsaufwands
- § 254 Abs. 2 BGB, Schadenminderungspflicht des Geschädigten