Unfall-Mietwagen

Mietwagen oder Nutzungsausfall: was lohnt sich mehr?

Sie müssen keinen Leihwagen nehmen. Wer sein Auto ohnehin kaum gebraucht hätte, kann stattdessen Geld verlangen. Beides zahlt dieselbe Stelle, aber nicht für denselben Zeitraum.

  • Ersatzwagen: sinnvoll bei regelmäßigem Fahrbedarf
  • Nutzungsausfall: ein fester Betrag für jeden Tag ohne Auto
  • Beides für denselben Zeitraum geht nicht

Die kurze Antwort

Das hängt daran, wie viel Sie tatsächlich fahren. Wer sein Auto im Alltag braucht, fährt mit dem Ersatzwagen besser, weil er die Mobilität ersetzt und nichts kostet. Wer in der Ausfallzeit kaum gefahren wäre, bekommt mit der Nutzungsausfallentschädigung Geld für jeden Tag ohne Auto und behält es auch dann, wenn er den Bus nimmt. Beides zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, aber nie beides für denselben Zeitraum.

Die beiden Wege im Einzelnen

  • Was die Nutzungsausfallentschädigung ist

    Ein fester Geldbetrag für jeden Tag, an dem Ihr Auto unfallbedingt nicht zur Verfügung stand. Er wird gezahlt, weil Ihnen die Nutzung gefehlt hat, nicht weil Ihnen Kosten entstanden sind.

    Wie hoch er ausfällt, richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter Ihres Autos. Für ältere Fahrzeuge fällt er deutlich niedriger aus, teils nur noch in Höhe der reinen Vorhaltekosten.

  • Wann sich der Ersatzwagen lohnt

    Wenn Sie das Auto im Alltag brauchen: Arbeitsweg, Kinder, Einkäufe, Termine. Dann ersetzt der Leihwagen genau das, was Ihnen fehlt, und Sie müssen nichts vorstrecken.

    Der Gegenwert ist in aller Regel höher als die Tagespauschale. Wer ohnehin fahren muss, würde mit dem Geld am Ende ein Taxi oder eine private Anmietung bezahlen und dabei draufzahlen.

  • Wann sich das Geld lohnt

    Wenn Sie in der Ausfallzeit kaum gefahren wären. Unterhalb einer Fahrleistung von rund 20 Kilometern am Tag lehnen Versicherungen den Mietwagen häufig ohnehin ab und bieten stattdessen die Entschädigung an.

    Dasselbe gilt, wenn Sie ohne Auto gut zurechtkommen, etwa im Urlaub oder wenn Sie in dieser Zeit mit dem Rad fahren. Das Geld bleibt Ihnen, unabhängig davon, wie Sie mobil waren.

  • Auch bei fiktiver Abrechnung möglich

    Lassen Sie sich den Schaden auszahlen, statt zu reparieren, entfällt der Anspruch auf einen Mietwagen: Ohne Reparatur gibt es keine Ausfallzeit, die er überbrücken könnte.

    Die Nutzungsausfallentschädigung bleibt Ihnen trotzdem, und zwar für die Dauer, die das Gutachten für die Reparatur veranschlagt. Steht dort drei Tage, sind es drei Tage Entschädigung, wenn auch nur der Nettobetrag.

  • Sie können sich nur für einen Weg entscheiden

    Für denselben Zeitraum gibt es entweder das Fahrzeug oder das Geld. Wer zehn Tage einen Leihwagen fährt, bekommt für diese zehn Tage keine Entschädigung obendrauf.

    Eine Aufteilung ist möglich: Sie können für einen Teil der Zeit einen Wagen nehmen und für den Rest die Pauschale. Sprechen Sie das vorher ab, damit die Abrechnung sauber bleibt.

Die beiden Wege im Vergleich
ErsatzwagenNutzungsausfall
Was Sie bekommenEin FahrzeugEinen Geldbetrag je Tag
Wer zahltGegnerische HaftpflichtGegnerische Haftpflicht
Sinnvoll beiregelmäßigem Fahrbedarfsehr geringer Fahrleistung
Sie müssendas Fahrzeug tatsächlich nutzennachweisen, dass Sie hätten fahren wollen und können
Bei fiktiver Abrechnungnicht möglichmöglich, in Höhe des Nettobetrags

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter. Wir sagen Ihnen, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall günstiger ist.

Was gilt, wenn Sie sich nicht entscheiden können?

Dann rechnen wir es Ihnen vor, bevor Sie sich festlegen. Nötig sind dafür nur zwei Angaben: welches Auto Sie gefahren haben und wie viel Sie üblicherweise am Tag unterwegs sind.

Ein Hinweis zur Reihenfolge: Wer erst einen Leihwagen nimmt und später doch die Entschädigung möchte, bekommt für diese Tage nichts mehr. Die Entscheidung fällt am Anfang, nicht am Ende.

Wir rechnen Ihnen beide Wege vor

Sagen Sie uns, welches Auto Sie gefahren haben und wie viel Sie am Tag unterwegs sind. Dann sehen Sie, welcher Weg in Ihrem Fall mehr bringt, bevor Sie sich festlegen.

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Redaktion Unfall-Mietwagen. Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 249 Abs. 2 BGB, Schadensersatz: Ersatz des erforderlichen Herstellungsaufwands
  • § 251 Abs. 1 BGB, Entschädigung in Geld, wenn Herstellung nicht möglich oder nicht genügend ist