Unfall-Mietwagen

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren Leihwagen. Vorstrecken müssen Sie nichts, wenn der Mietwagenanbieter direkt mit dieser Versicherung abrechnet. Wer im Einzelnen zahlt, hängt an der Schuldfrage.

  • Unverschuldet: die Haftpflicht der Gegenseite zahlt
  • Teilschuld: die Gegenseite zahlt ihren Anteil
  • Selbst verursacht: Ihre Kasko oder Sie

Die kurze Antwort

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie einen Anspruch direkt gegen diese Versicherung, ohne Umweg über den Unfallgegner. Rechnet der Mietwagenanbieter direkt mit der Versicherung ab, müssen Sie nichts vorstrecken. Trifft Sie eine Teilschuld, zahlt die gegnerische Versicherung nur ihren Haftungsanteil, bei einer Quote von 70 zu 30 also 70 Prozent. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt von dort niemand: Dann bleiben Ihre Vollkaskoversicherung oder die Anmietung auf eigene Rechnung.

Wer zahlt, und worauf es dabei ankommt

  • Unverschuldeter Unfall: die gegnerische Haftpflicht

    Ihren Anspruch machen Sie direkt bei der Versicherung des Verursachers geltend. Mit dem Unfallgegner selbst müssen Sie sich dafür nicht auseinandersetzen. Der Ersatzwagen gehört zu dem Schaden, den diese Versicherung auszugleichen hat.

    Sie bekommen dafür kein Geld ausgezahlt, mit dem Sie anschließend selbst mieten. Üblich ist, dass der Mietwagenanbieter direkt mit der Versicherung des Verursachers abrechnet.

  • Teilschuld: die Gegenseite zahlt anteilig

    Sind beide Seiten am Unfall beteiligt, wird eine Haftungsquote gebildet, zum Beispiel 70 zu 30. Die gegnerische Versicherung zahlt dann 70 Prozent der Kosten, den Rest tragen Sie.

    Eine Quote kann auch ohne eigenen Fahrfehler entstehen: Einem Fahrzeug wird die sogenannte Betriebsgefahr zugerechnet, also das Risiko, das allein davon ausgeht, dass es am Verkehr teilnimmt. Wie die Haftung in Ihrem Fall verteilt ist, sagen wir Ihnen, bevor Sie sich entscheiden.

  • Selbst verursacht: Kasko oder eigene Rechnung

    Haben Sie den Unfall verursacht, zahlt keine gegnerische Versicherung. Manche Vollkaskotarife enthalten einen Ersatzwagen, viele nicht. Ein Blick in Ihre Police lohnt sich.

    Bleibt die Anmietung auf eigene Rechnung. Auch dafür vermitteln wir Ihnen ein Fahrzeug, dann zu einem regulären Mietpreis.

  • Warum Sie nichts vorstrecken müssen

    Rechnet der Mietwagenanbieter direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, läuft die Zahlung an Ihnen vorbei. Sie unterschreiben den Mietvertrag, das Geld fließt zwischen den beiden Unternehmen.

    Anders liegt es, wenn Sie auf eigene Faust anmieten und die Rechnung später einreichen. Dann sind Sie in Vorleistung und tragen selbst das Risiko, dass die Versicherung kürzt.

  • Wenn die Versicherung kürzt

    Versicherungen streichen Positionen regelmäßig zusammen, etwa mit dem Hinweis, der Tagespreis sei zu hoch oder die Mietdauer zu lang. Für die Frage, welcher Preis angemessen ist, gibt es konkurrierende Preisübersichten, und die Gerichte entscheiden dazu bis heute unterschiedlich.

    Deshalb kommt es darauf an, wer die Abrechnung führt. Läuft sie über uns, verhandeln wir die Kürzung mit der Versicherung, statt sie an Sie weiterzureichen.

Wer zahlt in welcher Situation
Ihre SituationWer den Ersatzwagen zahlt
Unverschuldet, Gegenseite haftet vollDie Haftpflichtversicherung des Verursachers
Teilschuld, zum Beispiel Quote 70 zu 30Die Gegenseite anteilig, den Rest tragen Sie
Unfall selbst verursachtIhre Vollkasko, wenn sie das einschließt, sonst Sie selbst
Schuldfrage noch offenZunächst niemand. Die Abrechnung folgt der späteren Klärung

Allgemeine Orientierung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von der Haftungsquote ab.

Was gilt, wenn die Versicherung gar nicht zahlt?

Dann bleiben die offenen Kosten nicht automatisch an Ihnen hängen. Ist aus Ihrer Anfrage eine Buchung bei einem unserer Mietwagenpartner geworden und haben Sie zugleich unsere Rechtsdienstleistungsgesellschaft mit der Durchsetzung der Mietwagenkosten beauftragt, greift unsere Kostenschutz-Garantie.

Lehnt der gegnerische Versicherer dann ganz oder teilweise ab, haben sich unsere Partner vertraglich verpflichtet, Sie von jeder Form des Inkassos freizuhalten. Kürzungen gehen in dieser Konstellation nicht zu Ihren Lasten.

Sie wollen wissen, wer in Ihrem Fall zahlt?

Schildern Sie uns, was passiert ist. Unsere Rechtsdienstleistungsgesellschaft ordnet die Haftung ein und sagt Ihnen, womit Sie rechnen können, bevor Sie sich festlegen.

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Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Redaktion Unfall-Mietwagen. Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  • § 115 Abs. 1 VVG, Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers
  • § 249 Abs. 2 BGB, Schadensersatz: Ersatz des erforderlichen Herstellungsaufwands
  • § 17 StVG, Haftungsverteilung bei Beteiligung mehrerer Fahrzeuge